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Beitragsordnung des Airsoft Freunde Saar-Pfalz e.V.

§1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer ¾-mehrheit, geändert werden.​

§2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§3 Beitragshöhe

Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5€ oder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60€ zu zahlen.

Schüler/innen und Studierende zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2,50€ oder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 30€.

§4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren zu zahlen.

Das Vereinskonto wird bei der „Bank“ geführt, IBAN: …. BIC: ….

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von X Euro pro Mahnung erhoben.

Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§5 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die Dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§6 Vereinsaustritt

Austritt aus dem Verein ist geregelt in der Vereinssatzung unter §6 Beendigung der Mitgliedschaft.

§7 Mahngebühren

Die Mahngebühren belaufen sich auf 1 € zuzüglich aller anfallenden Kosten, einschließlich eventueller Porto-, Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren. Diese werden dem säumigen Mitglied gesondert in Rechnung gestellt.

§8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 27.12.2024 in Kraft.

Die Beitragsordnung als PDF download.​

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